Liebe Patientinnen,

entsprechend der Neufassung des Infektionsschutzgesetz ist es seit 01.10.2022 verpflichtend notwendig, dass Sie bei Ihrem Besuch bei uns eine FFP2-Maske tragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind:

  • Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können
  • Gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen.

Wir bitte Sie, dies zu beachten.

Diese Regelung gilt aktuell bis zum 07.04.2023

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