Liebe Patientinnen,
entsprechend der Neufassung des Infektionsschutzgesetz ist es seit 01.10.2022 verpflichtend notwendig, dass Sie bei Ihrem Besuch bei uns eine FFP2-Maske tragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind:
- Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben
- Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können
- Gehörlose oder schwerhörige Menschen und ihre Begleitpersonen.
Wir bitte Sie, dies zu beachten.
Diese Regelung gilt aktuell bis zum 07.04.2023